EDV-Beratung Höcker

 

Allgemeine Geschäftbedingungen (AGB) der EDV-Beratung Höcker für Serviceleistungen

 

1. Geltung und Umfang
1.1 Die EDV-Beratung Höcker berät und betreut den Kunden als freiberufliche Honorarkraft in allen Fragen der Informationstechnik (IT).
1.2 Allgemeine Vertragsgrundlagen, wie Stundensätze, Inhalte der Arbeiten und Abrechnungsmodi, werden in einem EDV-Rahmenvertrag festgehalten.
1.3 Ein festgelegter Umfang und Inhalt an Serviceleistungen wird in einem eigenständigen Service- und Wartungsvertrag festgehalten.
1.4 Eine Wartung mittels einer Fernwartung wird in einem eigenständigen Fernwartungs- und Softwarenutzungsvertrag festgehalten.
1.5 Die Reaktionszeit bei Anfragen und Problemen bei o.a. Verträgen erfolgt in der Regel innerhalb von 24 Stunden an Arbeitstagen zwischen 9:00 und 18:00 Uhr nach Eingang der Meldung. Die EDV-Beratung Höcker verpflichtet sich schnellstmöglich eine Hilfestellung zu leisten. Bedingt durch die Außendiensttätigkeit der Mitarbeiter der EDV-Beratung Höcker kann keine ständige Verfügbarkeit garantiert werden.
1.6 Außerhalb dieser Geschäftszeiten und ohne bestehenden Vertrag werden Serviceleistungen nur in Einzelfällen und nach Absprache erbracht.
1.7 Dem Kunden ist bekannt, dass nur ein Teil möglicher Probleme telefonisch gelöst werden können. Insbesondere bei Störungen des Betriebsystems oder der Hardware ist häufig der Einsatz am Ort des Computer-Systems notwendig. Die Erreichbarkeit und der Zugang der betreffenden Geräte muss durch den Kunden gewährleistet werden.

2. Beauftragung
2.1 Die einzelne Beauftragung durchzuführender Arbeiten kann mündlich, telefonisch, per Mail und schriftlich erfolgen. Beide Parteien sind sich darüber einig, dass auch mündliche Beauftragungen gültig und rechtsverbindlich sind.
2.2 Bei umfangreichen oder zusammenhängenden Arbeiten kann der Kunde eine Abschätzung der Stunden verlangen. Dies wird in schriftlicher Form von der EDV-Beratung Höcker geliefert - schriftlich per Brief oder per Email. Größere Projekte werden prinzipiell vorher abgesprochen und der Aufwand dafür festgelegt. Ab einer Summe über 2.000,00 € hat dies prinzipiell schriftlich als Angebot zu erfolgen.

3. Abrechnung
3.1 Die Abrechnung erfolgt nach Aufwand auf Grundlage eines stundenbasierten Honorars. Die Parteien legen dabei in einem abzuschließenden Vertrag einen festen Stundensatz zu Grunde. Die kleinste Abrechnungseinheit ist eine 1/4 Stunde, also 15 Minuten.
3.2 Auch telefonische oder durch Fernwartung durchgeführte Dienstleitungen können in Anrechnung gebracht werden.
3.3 Anfahrten werden nach Aufwand mit dem hälftigen Stundensatz zuzüglich aller Reisekosten, Übernachtungskosten und Spesen berechnet, wenn sie nicht in einem entsprechenden Rahmenvertrag oder einem Service- und Wartungsvertrag anderweitig zu Grunde gelegt werden.

4. Stundennachweise
4.1 Der Stundennachweis erfolgt in einer handschriftlichen Aufzeichnung der EDV-Beratung Höcker.
Dafür erstellt die EDV-Beratung Höcker im Regelfall monatlich einen Arbeitsschein, der das Datum der Arbeiten, Beginn und Ende der Arbeiten, Arbeitsdauer, wesentliche Arbeitsinhalte und Anfahrtszeiten / Anfahrtspauschalen dokumentiert. Der Kunde verzichtet darauf, diesen Arbeitsschein abzuzeichnen - er erhält nach dem Leistungszeitraum eine Kopie des Arbeitsscheines.
4.2 Dieser Arbeitsschein gilt als gültig, wenn der Kunde nicht innerhalb 7 Tagen schriftlich dagegen Einspruch erhebt. Falls der Kunde sich innerhalb dieser Frist nicht meldet, gehen beide Parteien von einer stillschweigenden Zustimmung zur Beauftragung und korrekten Abrechnung der Stunden aus.
4.3 Erkennt der Kunde einen vorgelegten Stundennachweis nicht an, kann der Auftraggeber verlangen, dass innerhalb von 3 Werktagen die Richtigkeit der Stundennachweise gemeinsam geprüft wird.

5. Rechnungsstellung
5.1 Die Rechnungsstellung erfolgt im Regelfall monatlich auf Grundlage der Arbeitsscheine. Die Rechnung ist mit Zugang beim Kunden sofort fällig und muss innerhalb von 14 Tagen ausgeglichen werden. Abweichende Zahlungsziele oder Teilzahlungen müssen vorher schriftlich vereinbart werden.
5.2 Sollte eine Zahlung zum Fälligkeitstag nicht eingegangen sein, so ist die EDV-Beratung Höcker berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. und den Mahnaufwand in Rechnung zu stellen.
5.3 Alle zu Grunde gelegten Beträge sind immer netto, zuzüglich der zurzeit gültigen Mehrwertsteuer.
5.4 Steuern und Sozialbeiträge führt die EDV-Beratung Höcker als freiberufliche Honorarkraft eigenständig ab.
 
6. Gewährleistung
6.1 Die EDV-Beratung Höcker leistet Gewähr dafür, dass die Servicedienstleistungen fachgerecht ausgeführt werden. Die Gewährleistung erstreckt sich jedoch nicht auf die ständige Betriebsbereitschaft der Geräte.
6.2 Im Falle der fehlerhaften Ausführung einer Dienstleistung ist der Kunde berechtigt kostenlose Nachbesserung zu verlangen. Eine Gewährleistung setzt voraus, dass der Mangel trotz ordnungsgemäßer Bedienung und in Übereinstimmung mit etwaigen Anleitungen, unter normaler Beanspruchung und des Einsatzes qualifizierten Personals eingetreten ist. Mängel an Dienstleistungen sind innerhalb von 14 Tagen schriftlich anzuzeigen. Wiederholte Nachbesserungen oder die Bereitstellung eines leistungsmäßig gleichwertigen Produktes sind zulässig.
6.3 Die EDV-Beratung Höcker ist zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Kunde seinerseits seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.

7. Haftung
7.1 Im Rahmen der Erfüllung dieses Auftrages haftet die EDV-Beratung Höcker für eintretende Schäden nur, sofern ihm oder einem seiner Mitarbeiter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.
7.2 Eine Haftung der EDV-Beratung Höcker für entgangenen Gewinn, mittel- und unmittelbare Folgeschäden ist ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, dass der EDV-Beratung Höcker oder einem seiner Mitarbeiter Vorsatz zur Last gelegt werden kann.
7.3 Der Kunde trägt selbst dafür die Verantwortung, dass aktuelle Datensicherung in geeigneter Form betrieben wird und eine zeitnahe und wirtschaftlich vernünftige Wiederherstellung von verloren gegangenen Daten gewährleistet ist.
7.4 Für den Fall, dass ein Schaden als Folge eines Datenverlustes, einer Datenbeschädigung oder eines sonstigen Umstandes auftritt, aufgrund dessen Daten nicht mehr wie vorgesehen verwendet werden können, so haftet die EDV-Beratung Höcker nur, falls ihm oder einem seiner Mitarbeiter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.
7.5 Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, angemessene und dem Stand der Technik entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen, um eine Beeinträchtigung von Daten durch Computerviren oder ähnliche Phänomene, die eine Manipulation von Daten herbeiführen, zu verhindern. Im Falle eines ganzen oder teilweisen Verstoßes gegen diese Verpflichtung, muss sich der Auftraggeber im Falle eines Schadenseintritts ein entsprechendes Mitverschulden zurechnen lassen.
7.6 Im Schadenfall beschränkt sich die Haftung der EDV-Beratung Höcker auf die Höhe der durchgeführten Arbeiten.
7.7 Die EDV-Beratung Höcker haftet nicht für Schäden, die infolge nicht gespeicherter Daten, eines Stromausfalls, eines Virenbefalls, eines Software- oder Betriebssystemfehlers, fehlerhaften Servicepacks oder Updates und höherer Gewalt entstanden sind.

8. Geheimhaltung und Datenschutz
8.1 Der Kunde stellt sicher, dass die bei ihm vorhandenen Datenverarbeitungsanlagen und Datenbestände den Datenschutzbestimmungen genügen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Erhebung, Verarbeitung, Veränderung, Übermittlung und Löschung von Daten und Datenbeständen.
8.2 Die EDV-Beratung Höcker stellt sicher, dass sie im Rahmen der Erfüllung dieses Vertrages keine Handlungen vornimmt, die gegen bestehende Datenschutzbestimmungen verstoßen. Im Einzelfall stimmt sich die EDV-Beratung Höcker mit dem vom Kunden zu benennenden Verantwortlichen für die Datensicherheit ab.
8.3 Die EDV-Beratung Höcker verpflichtet sich, alle betrieblichen Angelegenheiten vertraulicher Art, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die ihm während seiner Tätigkeit bekannt werden, auch nach Vertragsende, geheim zu halten. Ohne ausdrückliche Erlaubnis des Kunden darf er keine Schriftstücke bzw. sonstige Unterlagen an sich nehmen - noch Abschriften oder Ablichtungen davon anfertigen.
8.4 Ebenso dürfen derartige Unterlagen nicht unbefugten Personen innerhalb oder außerhalb des Unternehmens zugänglich gemacht werden. Bei Beendigung des Dienstleistungsvertrages sind sämtliche betriebliche Unterlagen und persönliche Aufzeichnungen, die mit dem Vertrag in Zusammenhang stehen, ohne Aufforderung des Kunden zurückzugeben.

9. Allgemeines
9.1 Der Kunde kann Rechte aus geschlossenen Verträgen nur mit schriftlicher Zustimmung der EDV-Beratung Höcker abtreten. Nebenabreden bestehen nicht. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Gleichfalls bedarf die Aufhebung dieser Schriftformklausel der Schriftform.
9.2 Sollten Regelungen eines geschlossenen Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht. Die Parteien verpflichten sich vielmehr, die unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
9.3 Gerichtsstand und Erfüllungsort, soweit gesetzlich zulässig, ist Bonn.

 

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